CARNAVAL IM HOTEL FAZENDA VILLA GALICIA

NAZARÉ PAULISTA

Herkunft: São Bernardo do Campo e São Paulo

Was ist enthalten?

  • Transport mit einem Bus oder einem Minibus;
  • Begleitender Reiseleiter;
  • Bordservice;
  • 3 Übernachtungen im Hotel Fazenda Villa Galícia mit Vollpension;
  • Zusätzliches Frühstück in der Fazenda Paraíso;
  • Freizeitprogramm des Hotels;
  • Reiseversicherung (Deckung bis 85 Jahre, für ältere Personen bitte um ein Angebot bitten).

Was ist nicht enthalten?

  • Persönliche Ausgaben;
  • Alles, was nicht als "inklusive" im Programm beschrieben ist.

Druckversion

KLICKEN SIE, UM DIE DRUCKVERSION ZU ERHALTEN

Reiseverlauf

1. Tag: 14. Februar (Samstag) - São Paulo/Atibaia/Nazaré Paulista

Abfahrt am frühen Morgen zur Fazenda Paraíso in Atibaia.
Empfang durch das Team, gefolgt von einem köstlichen Frühstück.
Am Ende der Aktivitäten Abfahrt nach Nazaré Paulista. Unterbringung im Hotel Fazenda Villa Galícia. Aktivitäten und Karnevalsspiele, Freizeitbereich mit Pool und Ökotrampel.
Abendessen (inklusive) im Restaurant des Hotels.

2. Tag: 15. Februar (Sonntag) - Nazaré Paulista

Vollständiger Tag zur freien Verfügung, um die Freizeit- und Erholungsstruktur des Hotels zu genießen. Freizeitaktivitäten mit dem Animationsteam.
Frühstück, Mittagessen und Abendessen inklusive.
Sonderprogramm für den Karneval.

3. Tag: 16. Februar (Montag) - Nazaré Paulista

Vollständiger Tag zur freien Verfügung, um die Freizeit- und Erholungsstruktur des Hotels zu genießen. Freizeitaktivitäten mit dem Animationsteam.
Frühstück, Mittagessen und Abendessen inklusive.
Sonderprogramm für den Karneval.

4. Tag: 17. Februar (Dienstag) - Nazaré Paulista/São Paulo

Freier Morgen.
Mittagessen (inklusive) im Restaurant des Hotels.
Nach dem Mittagessen Check-out und Abfahrt vom Hotel.
Beginn der Rückreise nach São Paulo.
Ausstieg an den gleichen Orten wie der Einstieg.
„Ende unserer Dienstleistungen“

Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen!
Wenn Sie möchten, kontaktieren Sie uns über WhatsApp +55 11 96337-1157

Verwandte Begriffe

hotel fazenda carnaval nazare paulista villa galicia

Wichtige Hinweise

die nachstehenden Informationen decken einen Teil der in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Informationen ab. Es ist wichtig, dass Sie das gesamte Dokument lesen.

einschiffung

Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich, alle von der Reservierungsabteilung mitgeteilten Zeitpläne einzuhalten und übernimmt die Verantwortung für eventuelle Verspätungen und deren Folgen.
Der VERTRAGSPARTNER muss sich mit seinen persönlichen Dokumenten zum Einsteigen einfinden original und mit Foto und sich gegenüber dem anwesenden Vertreter von VIVÊNCIAS OPERADORA DE TURISMO ausweisen.
Der Reiseveranstalter gewährt eine Nachfrist von 15 Minuten nach der bestätigten Einsteigezeit (Straßenpakete), wenn der Passagier nicht innerhalb dieser Frist zum Einsteigen erscheint, wird dies als No Show gewertet.
Bei Flugpaketen ist sich der PASSAGIER darüber im Klaren und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich bei Inlandsflügen 3 Stunden und bei internationalen Flügen 4 Stunden vor dem auf seinem Flugschein angegebenen Flughafen einfinden muss.

dokumentation

Der VERTRAGSPARTNER muss sich zum Einsteigen mit seinen persönlichen Dokumenten einfinden original und mit Foto und sich gegenüber dem anwesenden Vertreter von VIVÊNCIAS OPERADORA DE TURISMO ausweisen. Achten Sie auf das Verfallsdatum Ihrer Dokumente, da folgende Dokumente nicht akzeptiert werden abgelaufene Dokumente. Bei Personalausweisen für internationale Reisen und Seereisen (MERCOSUR) werden Dokumente, deren Ausstellungsdatum älter als 10 Jahre ist, nicht akzeptiert.
Bei Inlandsreisen mit dem Flugzeug und/oder auf der Straße ist die Vorlage eines gut erhaltenen Originalausweises erforderlich (eines der folgenden Dokumente): Personalausweis; nationaler Reisepass; nationaler Führerschein (Muster mit Lichtbild); von den nationalen Behörden ausgestellte Berufsausweise (Muster mit Lichtbild); Arbeitsgenehmigung). Wenn der Fluggast diese Dokumente nicht vorweisen kann oder wenn sie unleserlich und/oder unleserlich sind, wird ihm die Beförderung verweigert.
Bei internationalen Reisen muss der Passagier einen Reisepass mit sich führen, dessen Gültigkeitsdatum weniger als 6 Monate ab dem Rückreisedatum beträgt.
Der VERTRAGSPARTNER muss dem Betreiber die für jedes Land erforderlichen Visa vorlegen, deren Gültigkeitsdauer weniger als 6 Monate ab dem Datum der Rückkehr von der Reise beträgt.
Der Veranstalter ist nicht für die Ausstellung von Visa verantwortlich, da die Ausstellung dieses Dokuments im Ermessen der Behörden des jeweiligen Landes liegt.

Einschiffung von Minderjährigen: Bei nationalen Reisen mit Minderjährigen unter 16 Jahren (Gesetz Nr. 13.812/2019) müssen diese von einem Elternteil, Großelternteil oder Vormund bzw. einem Geschwisterteil oder Onkel über 18 Jahren begleitet werden, wobei der Verwandtschaftsgrad stets nachzuweisen ist (durch das Original der Geburtsurkunde des Minderjährigen oder eine beglaubigte Kopie). Wenn Sie von einem Erwachsenen ohne den oben beschriebenen Verwandtschaftsgrad begleitet werden, benötigen Sie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung der Eltern oder des Vormunds. Wenn Sie jedoch ohne Begleitung sind, benötigen Sie eine gerichtliche Genehmigung des Kinder- und Jugendgerichts gemäß den Artikeln 83 bis 85 des Kinder- und Jugendstatuts - Gesetz Nr. 8.069/90. Weitere Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der föderalen Polizei (www.dpf.gov.br).

Unterbringung von Minderjährigen: Bei der Unterbringung von Kindern (bis 12 Jahre) oder Jugendlichen (bis 18 Jahre) müssen diese von der im obigen Absatz genannten Person begleitet werden, es sei denn, sie wurden von ihren Eltern oder ihrem Vormund ausdrücklich schriftlich und mit notariell beglaubigter Unterschrift gemäß Artikel 82 des Kinder- und Jugendgesetzes Nr. 8.069/90 zum Aufenthalt ERMÄCHTIGT.

wichtiggeburtsurkunden für Kinder, die älter als 12 Jahre sind, werden nicht akzeptiert . Bei Diebstahl, Raub oder Verlust des Ausweises ist ein Polizeibericht gültig, der weniger als 60 Tage zuvor ausgestellt wurde.